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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Kommissionsvereinbarung

Zipfelmütze verkauft Kinderkleidung, Babyausstattung, Spielwaren, Kinderfahrzeuge, Umstandsmode etc. aus zweiter Hand einer Privatperson in Kommission.

Es wird nur hochwertige oder Markenkleidung in einwandfreien, sauberen und gebügelten Zustand entgegengenommen. Die Kommissionsware kann höchstens 3 Monate im Angebot verbleiben. Falls die Ware innerhalb von 3 Monaten nicht verkauft werden kann, muß sie innerhalb von 6 Wochen abgeholt werden. Ware die innerhalb dieses Zeitraums von 6 Wochen nicht abgeholt wird, übergibt die Firma Zipfelmütze einer karitativen Einrichtung. Ansprüche gegenüber der Firma Zipfelmütze können in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

Der Verkaufspreis wird von Zipfelmütze festgelegt. Der Kommittent erhält 50% des Verkaufserlöses soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der anteilige Verkaufserlöses muß spätestens Ende des zwölften Monats nach Anlieferung abgeholt werden, andernfalls erlischt der Anspruch.
Der Status des Verkaufs kann jederzeit telefonisch oder persönlich bei der Zipfelmütze während der Öffnungszeiten abgefragt werden.

§ 2 Haftung

Zipfelmütze:
Für die Kommissionsware kann bei Beschädigung, Verlust durch Diebstahl oder höhere Gewalt keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche sind in diesem Falle ausgeschlossen.

Käufer:
Die Käufer überprüfen die Ware bereits im Geschäft auf Mängel. Da es sich um den Verkauf von gebrauchter Ware im Kundenauftrag handelt, kann Zipfelmütze keine nachträglichen Reklamationen akzeptieren. Eine Gewährleistung,  Umtausch oder Garantie ist ausgeschlossen.

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

§ 4 Änderungen des Vertrages

Änderungen und Ergänzungen im Vertrag bedürfen der Schriftform.

§ 5 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Moers

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